Betriebsfeuerwehren sind ein entscheidender Bestandteil des betrieblichen Notfallmanagements, insbesondere in Unternehmen mit erhöhten Gefährdungspotenzialen wie der chemischen Industrie, Kraftwerken oder großen Logistikzentren. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung von Brandschutz, Unfallverhütung und der schnellen Reaktion auf Notfälle. Eine Betriebsfeuerwehr ermöglicht es Unternehmen, ihre rechtlichen und betrieblichen Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig die Sicherheit von Mitarbeitern, Anlagen und Umwelt zu verbessern. Auftraggeber und Betreiber tragen spezifische Pflichten, die die Einsatzbereitschaft, Sicherheit und Effektivität der Betriebsfeuerwehr sicherstellen.
Auftraggeber sind dafür verantwortlich, die organisatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, während Betreiber die praktische Umsetzung, Wartung und kontinuierliche Verbesserung übernehmen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien sowie mit externen Partnern und Behörden ist entscheidend, um die hohen Anforderungen an den Brandschutz und die Unfallverhütung zu erfüllen. Durch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, regelmäßige Schulungen und den Einsatz moderner Technologien können Risiken minimiert und die Sicherheit von Mitarbeitern, Anlagen und Umwelt nachhaltig gewährleistet werden.
Definition: Auftraggeber tragen die Verantwortung für die organisatorische und technische Einrichtung der Betriebsfeuerwehr, sodass diese den gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen entspricht.
Pflichten: Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG § 5, um den Bedarf einer Betriebsfeuerwehr zu ermitteln.
Bereitstellung geeigneter Infrastruktur, einschließlich Räumlichkeiten für die Feuerwehr, Fahrzeuge, Atemschutzgeräte und Kommunikationssysteme.
Anschaffung und Wartung von Spezialausrüstungen wie Chemikalienschutzanzügen und Hochleistungslöschsystemen, insbesondere in Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
Finanzierung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen.
Rechtliche Grundlage:
DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehren): Technische Anforderungen und Organisation.
Bauordnung der Länder: Verpflichtung zum baulichen Brandschutz.
Erstellung und Umsetzung eines Brandschutzkonzepts
Definition: Auftraggeber müssen sicherstellen, dass ein umfassendes Brandschutzkonzept entwickelt wird, das die spezifischen Risiken des Betriebs berücksichtigt.
Pflichten: Integration des Brandschutzkonzepts in das betriebliche Sicherheitsmanagementsystem.
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Konzepts auf Basis neuer technischer und betrieblicher Entwicklungen.
Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften wie der Industriebaurichtlinie und der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO).
Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr und anderen Rettungskräften.
Rechtliche Grundlage:
Bauordnung der Länder: Anforderungen an baulichen und organisatorischen Brandschutz.
BGB § 823: Haftung bei Pflichtverletzungen.
Organisation und Schulung der Betriebsfeuerwehr
Definition: Auftraggeber sind dafür verantwortlich, dass die Betriebsfeuerwehr personell und organisatorisch so aufgestellt ist, dass sie den betrieblichen Anforderungen gerecht wird.
Pflichten: Rekrutierung und Schulung von Mitarbeitern für die Betriebsfeuerwehr, einschließlich der Ausbildung nach FwDV 2 (Feuerwehr-Dienstvorschriften).
Festlegung klarer Zuständigkeiten und Aufgaben innerhalb der Betriebsfeuerwehr.
Organisation von regelmäßigen Übungen und Einsatzsimulationen zur Prüfung der Einsatzbereitschaft.
Sicherstellung, dass alle Mitglieder der Betriebsfeuerwehr gesundheitlich geeignet sind (z. B. G26-Untersuchungen für Atemschutzträger).
Rechtliche Grundlage:
DGUV Vorschrift 49: Anforderungen an Organisation und Ausbildung.
ArbSchG § 12: Unterweisungspflichten des Arbeitgebers.
Zusammenarbeit mit Behörden und externen Partnern
Definition: Auftraggeber müssen sicherstellen, dass die Betriebsfeuerwehr effektiv mit externen Organisationen zusammenarbeitet.
Pflichten: Abstimmung von Notfallplänen mit der örtlichen Feuerwehr und anderen Rettungseinrichtungen.
Teilnahme an behördlich angeordneten Inspektionen und Audits.
Sicherstellung der Kompatibilität von eingesetzter Technik und Verfahren mit den Standards der öffentlichen Feuerwehr.
Rechtliche Grundlage:
FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz.
Katastrophenschutzgesetz der Länder: Vorgaben zur Zusammenarbeit.
Betrieb und Instandhaltung der Ausrüstung
Definition: Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die technische und materielle Ausstattung der Betriebsfeuerwehr jederzeit einsatzbereit ist.
Pflichten: Durchführung regelmäßiger Wartungen und Inspektionen von Fahrzeugen, Atemschutzgeräten, Feuerlöschern und anderer Ausrüstung.
Führung eines detaillierten Wartungsplans mit Nachweisen über durchgeführte Prüfungen.
Sicherstellung, dass Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien jederzeit verfügbar sind.
Rechtliche Grundlage:
BetrSichV: Anforderungen an die Sicherheit technischer Anlagen.
DGUV Vorschrift 49: Wartungs- und Instandhaltungsanforderungen.
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
Definition: Betreiber müssen organisatorische Maßnahmen treffen, um die ständige Einsatzbereitschaft der Betriebsfeuerwehr zu gewährleisten.
Pflichten: Einrichtung eines effektiven Alarmierungs- und Kommunikationssystems.
Erstellung von Schichtplänen und Organisation von Bereitschaftsdiensten.
Durchführung von realistischen Einsatzübungen zur Prüfung der Abläufe im Ernstfall.
Rechtliche Grundlage:
DGUV Vorschrift 49: Organisation der Einsatzbereitschaft.
FwDV 3: Einheiten im Einsatz.
Dokumentation und Berichterstattung
Definition: Betreiber sind verpflichtet, alle relevanten Informationen zur Betriebsfeuerwehr lückenlos zu dokumentieren.
Pflichten: Erstellung von Einsatzberichten, Wartungsprotokollen und Übungsdokumentationen.
Regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensleitung und zuständige Behörden.
Führung eines Ausbildungsnachweises für alle Mitglieder der Betriebsfeuerwehr.
ArbSchG § 13: Pflichten des Arbeitgebers zur Dokumentation.
Schulung und Weiterbildung des Personals
Definition: Betreiber müssen sicherstellen, dass das Personal der Betriebsfeuerwehr fortlaufend geschult wird, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
Pflichten: Organisation von Fortbildungsprogrammen, insbesondere zu Spezialthemen wie Gefahrstoffunfällen oder Hochwasser.
Sicherstellung, dass alle Mitglieder der Betriebsfeuerwehr die geltenden Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) kennen und anwenden können.
Teilnahme an externen Schulungen und Seminaren zur Erweiterung der Kompetenzen.