Ausbildung / Weiterbildung im Einsatzkontext strukturieren
Ausbildung / Weiterbildung im Kontext der Betriebsfeuerwehr
Die Aufgaben einer Betriebsfeuerwehr gehen weit über den klassischen Brandschutz hinaus. In vielen Betrieben übernehmen Betriebsfeuerwehren zentrale Funktionen im technischen Notfallmanagement, bei Gefahrgutunfällen, in der Prävention sowie in der Unterstützung des betrieblichen Kontinuitätsmanagements. Für die sachgerechte Ausführung dieser Aufgaben ist eine strukturierte Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich. Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb einer Betriebsfeuerwehr bilden landesrechtliche Regelungen sowie technische Bestimmungen wie die DIN 14092 (Feuerwehrpläne), die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV), die DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehren) und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben. Eine rechtskonforme, einsatzfähige und integrierte Betriebsfeuerwehr erfordert standardisierte Prozesse, dokumentierte Zuständigkeiten und einheitlich geschultes Personal. Neben der Grundausbildung nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (Truppmann Teil 1 und 2) erfordern betriebliche Spezifika oft zusätzliche Qualifikationen. Dazu gehören etwa Einsätze mit Gefahrstoffen, Arbeiten unter Atemschutz, technische Hilfeleistung bei Industrieanlagen oder die Integration in unternehmensspezifische Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGA). Die Verantwortung für Ausstattung, Ausbildung und Einsatzbereitschaft liegt bei der Unternehmensleitung und wird regelmäßig durch Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger kontrolliert.
