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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Ausfälle brandschutztechnischer Anlagen sicher beherrschen

Facility Management: Betriebsfeuerwehr » Geschäftsprozesse » Störungsmanagement

Ausfall als veränderte Gefährdung

Der Ausfall einer Brandmeldeanlage, Löschanlage, Rauchabzugsanlage, Sicherheitsbeleuchtung oder Löschwasserversorgung verändert das Sicherheitsniveau eines Gebäudes unmittelbar. Eine technische Störung darf deshalb nicht nur als Instandhaltungsauftrag behandelt werden. Sie löst einen geregelten Sicherheitsprozess aus, in dem Umfang, Dauer, betroffene Bereiche und Auswirkungen bewertet werden. Die Betriebsfeuerwehr bringt dabei ihre Einsatzperspektive ein und beurteilt, ob Brände weiterhin früh erkannt, Personen gewarnt und wirksame Löschmaßnahmen durchgeführt werden können.

Ausfälle von Brandschutzanlagen sicher beherrschen

Störungen systematisch klassifizieren

Für eine schnelle Entscheidung sollten Störungen nach Kritikalität eingestuft werden. Maßgeblich sind nicht allein die Art der Anlage, sondern auch Gebäudenutzung, Brandgefährdung, Personenbelegung, Tageszeit und vorhandene Redundanzen. Der Ausfall eines einzelnen Melders in einem überwachten Bürobereich ist anders zu bewerten als die Außerbetriebnahme einer gesamten Meldergruppe in einer Produktion oder der Ausfall einer Sprinklerpumpe. Die Klassifikation bestimmt Meldewege, Entscheidungsbefugnisse, Reaktionszeit und die erforderliche Managementinformation.

Kompensationsmaßnahmen festlegen

Mögliche Ersatzmaßnahmen sind zusätzliche Kontrollgänge, stationäre oder mobile Brandwachen, temporäre Meldetechnik, Einschränkung von Heißarbeiten, Reduzierung von Brandlasten, Räumung einzelner Bereiche oder Unterbrechung gefährlicher Prozesse. Kompensationsmaßnahmen dürfen nicht schematisch ausgewählt werden. Sie müssen die konkret ausgefallene Schutzfunktion ausreichend ersetzen und für die gesamte Störungsdauer organisatorisch gesichert sein. Personal, Kontrollintervalle, Kommunikationsmittel, Einsatzgrenzen und Eskalationskriterien sind eindeutig festzulegen und den betroffenen Bereichen mitzuteilen.

Klare Verantwortung und Freigabe

Der Prozess benötigt definierte Rollen für Störungsannahme, technische Diagnose, Risikobewertung, Entscheidung, Umsetzung und Aufhebung der Maßnahmen. Die Instandhaltung verantwortet die technische Wiederherstellung, während Betreiber, Brandschutzverantwortliche und Betriebsfeuerwehr die Auswirkungen auf das Schutzniveau bewerten. Besonders kritische Einschränkungen müssen an Standortleitung, HSE und gegebenenfalls öffentliche Feuerwehr, Sachversicherer oder zuständige Stellen gemeldet werden. Eine Wiederaufnahme des uneingeschränkten Betriebs erfolgt erst nach Funktionsnachweis und dokumentierter Rücknahme aller Ersatzmaßnahmen.

Digitale Nachverfolgung im FM

Störungen und Kompensationsmaßnahmen sollten im CAFM- oder Ticketsystem verknüpft werden. Der Datensatz enthält betroffene Anlage, Schutzbereich, Beginn, Risikoentscheidung, angeordnete Maßnahmen, verantwortliche Personen und erwartete Wiederherstellung. Überfällige Maßnahmen sind automatisch zu eskalieren. Nach Abschluss wird geprüft, ob wiederkehrende Ausfälle auf technische, organisatorische oder vertragliche Schwachstellen hinweisen. Kennzahlen zu Ausfallstunden, Reaktionszeiten, wiederholten Störungen und Aufwendungen für Brandwachen schaffen eine belastbare Grundlage für Investitions- und Instandhaltungsentscheidungen.

Störungsklasse

Beispiel

Sofortige Reaktion

Freigabeebene

Gering

Einzelner Melder gestört

Technische Prüfung, lokale Kontrolle

Verantwortlicher Betrieb

Mittel

Teilbereich der BMA ausgefallen

Kontrollgänge, Nutzungsauflagen

Brandschutzverantwortlicher

Hoch

Löschanlage außer Betrieb

Brandwache, Prozessbeschränkung

Standort- oder FM-Leitung

Kritisch

Mehrere Schutzsysteme ausgefallen

Räumung oder Betriebsunterbrechung

Unternehmensleitung

Langandauernd

Ersatzteil oder Umbau erforderlich

Befristetes Ersatzkonzept

Betreiber und Fachstellen

Fachliche Grundlage: Die aktuelle ASR A2.2 beschreibt den Stand der Technik für Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Die Auswahl vorübergehender Maßnahmen muss aus der Gefährdungsbeurteilung und dem tatsächlich verbleibenden Schutzniveau abgeleitet werden.