Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Fremdfirmen und Besucher im Notfall sicher erfassen

Facility Management: Betriebsfeuerwehr » Geschäftsprozesse » Personenübersicht

Alle anwesenden Personen berücksichtigen

Eine betriebliche Notfallorganisation darf sich nicht auf die Stammbelegschaft beschränken. Auf Industrie- und Verwaltungsstandorten befinden sich häufig Fremdfirmen, Lieferanten, Besucher, Zeitarbeitskräfte, Reinigungskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer. Diese Personen kennen Alarmtöne, Fluchtwege, Sammelstellen und betriebliche Gefahren oft nicht ausreichend. Für die Betriebsfeuerwehr entsteht dadurch ein erhebliches Informationsproblem: Im Ereignisfall muss schnell erkennbar sein, wer sich vermutlich im betroffenen Bereich befindet, wer vermisst wird und welche Personen besondere Unterstützung benötigen.

Personenerfassung für sichere Notfallabläufe

Belastbare Anwesenheitsinformationen

Zutrittsdaten, Besucheranmeldung, Fremdfirmenportal und Schichtinformationen sollten ein gemeinsames Lagebild ermöglichen. Eine reine Liste ausgegebener Ausweise genügt nicht, wenn Personen das Gelände verlassen, Ausweise weitergeben oder innerhalb großer Standorte nicht lokalisiert werden können. Erforderlich sind klare Regeln für An- und Abmeldung, Gruppenbesuche, Begleitpersonen und Arbeiten außerhalb regulärer Betriebszeiten. Die Betriebsfeuerwehr benötigt keinen uneingeschränkten Zugriff auf alle Personaldaten, wohl aber eine im Notfall schnell verfügbare, aktuelle und verständliche Anwesenheitsübersicht.

Alarmierung und Verständlichkeit

Fremde Personen müssen Alarmierungen erkennen und richtig einordnen können. Das betrifft akustische und optische Signale ebenso wie Lautsprecherdurchsagen, Mobilfunkmeldungen und Anweisungen durch Evakuierungshelfer. Bei internationalen Belegschaften und Fremdfirmen können mehrsprachige Kurztexte, Piktogramme und standardisierte Farbcodes erforderlich sein. Auch Menschen mit Hör-, Seh-, Mobilitäts- oder Orientierungsbeeinträchtigungen sind zu berücksichtigen. Die Unterweisung bei Zutritt sollte deshalb nicht nur Verbote erläutern, sondern das konkrete Verhalten bei Alarm und die Lage der Sammelstelle vermitteln.

Rollen der beteiligten Stellen

Auftraggeber, Auftragnehmer, Sicherheitsdienst, Empfang, Fachabteilung und Betriebsfeuerwehr benötigen abgestimmte Aufgaben. Der Auftragnehmer meldet seine Beschäftigten korrekt an und unterweist sie zu tätigkeitsbezogenen Gefahren. Der betriebliche Ansprechpartner stellt standortspezifische Informationen bereit. Der Sicherheitsdienst liefert Anwesenheitsdaten und hält Zufahrten frei. Sammelstellenverantwortliche erfassen Rückmeldungen. Die Betriebsfeuerwehr bewertet Vermisstenmeldungen und priorisiert Suchmaßnahmen. Unklare Zuständigkeiten führen dagegen zu Doppelmeldungen, unnötigen Suchaktionen oder gefährlichen Verzögerungen.

Übungen und Datenqualität

Die Funktionsfähigkeit sollte regelmäßig mit realistischen Szenarien geprüft werden. Dazu gehören unangekündigte Besucher, Subunternehmer, Nachtarbeiten oder Personen, die ihren vorgesehenen Sammelplatz nicht aufsuchen. Nach Übungen werden Differenzen zwischen Zutrittsdaten und tatsächlicher Anwesenheit ausgewertet. Personenbezogene Daten sind auf das für Sicherheit und Nachweisführung erforderliche Maß zu begrenzen und mit angemessenen Zugriffsrechten zu schützen. Ziel ist kein permanentes Bewegungsprofil, sondern eine zuverlässige, zweckgebundene Notfallinformation mit klaren Lösch- und Aufbewahrungsregeln.

Personengruppe

Erforderliche Information

Verantwortliche Stelle

Nutzung im Notfall

Beschäftigte

Schicht und Arbeitsbereich

Personalbereich, Führungskraft

Vollständigkeitsprüfung

Fremdfirmen

Firma, Tätigkeit, Einsatzort

Auftraggeber, Fremdfirmenstelle

Gefahren- und Vermisstensuche

Besucher

Gastgeber und Besuchsbereich

Empfang

Rückmeldung über Gastgeber

Lieferanten

Zufahrt und Aufenthaltszone

Logistik, Werkschutz

Räumung von Verkehrsflächen

Unterstützungsbedürftige

Vereinbarte Assistenz

Arbeitgeber, Begleitperson

Priorisierte Evakuierung

Fachliche Grundlage: Das Arbeitsschutzgesetz verlangt die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber und verpflichtet den Arbeitgeber, bei Notfallmaßnahmen auch die Anwesenheit anderer Personen zu berücksichtigen. Die DGUV Information 205-033 konkretisiert die organisatorische Betrachtung von Alarmierung und Evakuierung.