Temporär verändertes Risiko
Baumaßnahmen, Umbauten, Anlagenrevisionen und Stillstände verändern die im normalen Betrieb vorausgesetzten Schutzbedingungen. Fluchtwege werden verlegt, Brandabschnitte geöffnet, Melder abgeschaltet, Löschanlagen entleert oder zusätzliche Brandlasten eingebracht. Gleichzeitig arbeiten zahlreiche Fremdfirmen mit wechselnden Kenntnissen auf dem Gelände. Die Betriebsfeuerwehr muss deshalb nicht nur fertige Planungen prüfen, sondern während der gesamten Maßnahme in das Veränderungsmanagement eingebunden sein. Entscheidend ist das tatsächlich vorhandene Sicherheitsniveau an jedem einzelnen Bautag.
Betriebsfeuerwehr in Veränderungsphasen gezielt einbinden
Frühzeitige Beteiligung
Bereits in Planung und Ausschreibung werden feuerwehrrelevante Anforderungen festgelegt. Dazu gehören Baustellenzufahrten, Aufstellflächen, Löschwasserversorgung, provisorische Alarmierung, Lagerflächen, Heißarbeiten und Erreichbarkeit von Absperreinrichtungen. Der Projektterminplan sollte sicherheitskritische Bauzustände und notwendige Freigaben enthalten. Änderungen werden der Betriebsfeuerwehr rechtzeitig mitgeteilt und nicht erst bei Beginn der Arbeiten. Durch diese frühe Beteiligung lassen sich ungeeignete Provisorien, unnötige Brandwachen und spätere kostspielige Umplanungen vermeiden.
Temporäre Schutzmaßnahmen
Für jede Beeinträchtigung wird bewertet, welche Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. Dazu können zusätzliche Feuerlöscher, mobile Melder, Kontrollgänge, Brandwachen, Begrenzung von Brandlasten oder die Sperrung einzelner Bereiche gehören. Flucht- und Rettungswege müssen auch während der Bauphasen eindeutig gekennzeichnet und nutzbar sein. Provisorische Türen, Abschottungen und Leitungsführungen dürfen die Ausbreitung von Feuer und Rauch nicht unkontrolliert begünstigen. Besonders kritische Bauzustände werden in täglichen oder wöchentlichen Koordinationsrunden behandelt.
Inbetriebnahme und Dokumentation
Vor Inbetriebnahme neuer oder veränderter Bereiche prüft die Betriebsfeuerwehr die für den Einsatz notwendigen Voraussetzungen. Feuerwehrpläne, Laufkarten, Gefahrstoffinformationen, Abschaltmöglichkeiten und Schließungen müssen dem tatsächlichen Zustand entsprechen. Die Einsatzkräfte erhalten Einweisungen und führen bei Bedarf Begehungen oder Übungen durch. Mängel und Restarbeiten werden nicht nur bautechnisch, sondern nach ihrer Bedeutung für die Gefahrenabwehr priorisiert. Eine Nutzung beginnt erst, wenn die vorgesehenen Schutzfunktionen wirksam oder fachlich vertretbare Ersatzmaßnahmen verbindlich eingerichtet sind.
Stilllegung und Standortaufgabe
Auch bei Teilstilllegung oder Aufgabe eines Standortes bleibt eine angepasste Notfallorganisation erforderlich. Personalabbau, reduzierte Instandhaltung und demontierte Technik können das Risiko erhöhen, obwohl die betriebliche Nutzung abnimmt. Gefahrenstoffe, Restenergien, Leerstände und laufende Rückbauarbeiten sind weiterhin zu berücksichtigen. Die Betriebsfeuerwehr definiert gemeinsam mit Facility Management und öffentlicher Feuerwehr, wie der Schutz schrittweise reduziert werden kann. Erst nach Beseitigung der relevanten Gefahren, geordneter Übergabe und Anpassung der Alarmierungswege darf die bisherige Einsatzstruktur vollständig aufgehoben werden.
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| Planung | Anforderungen und Bauzustände prüfen | Feuerwehrbezogenes Baustellenkonzept | Einsatzbelange fehlen |
| Ausschreibung | Sicherheitsleistungen beschreiben | Verbindliche Auftragnehmerpflichten | Zusatzkosten und Unklarheit |
| Ausführung | Begehungen und Freigaben begleiten | Wirksame temporäre Maßnahmen | Offene Brandabschnitte |
| Inbetriebnahme | Pläne und Funktionen kontrollieren | Einsatzfähiger Endzustand | Veraltete Feuerwehrunterlagen |
| Stilllegung | Schutzbedarf laufend anpassen | Geordnete Reduzierung | Zu früher Abbau der Sicherheit |
Fachliche Grundlage: Die ASR A2.2 bildet den aktuellen Stand der Technik für Maßnahmen gegen Brände ab. Bei gleichzeitig tätigen Arbeitgebern sind Gefahreninformationen auszutauschen und Schutzmaßnahmen abzustimmen; für feuergefährliche Arbeiten gelten ergänzende Freigabe- und Überwachungsanforderungen.