Schweißen, Schneiden, Löten, Trennen, Schleifen und vergleichbare Arbeiten können Funken, Wärme, Flammen oder heiße Partikel erzeugen. Werden sie außerhalb dauerhaft dafür eingerichteter Arbeitsplätze durchgeführt, benötigen sie einen besonders kontrollierten Freigabeprozess. Die Betriebsfeuerwehr sollte nicht erst bei der Bereitstellung einer Brandwache beteiligt werden, sondern bereits bei der Bewertung des Arbeitsortes, möglicher Zündquellen, verdeckter Hohlräume, brennbarer Ablagerungen und angrenzender Nutzungen. Ziel ist vorrangig, das Entstehen eines Brandes zu verhindern.
Vor Arbeitsbeginn werden Ort, Tätigkeit, Zeitraum, ausführendes Unternehmen und verantwortliche Personen eindeutig festgelegt. Brennbare Stoffe sind zu entfernen oder wirksam abzudecken. Öffnungen, Schächte, Rohrdurchführungen und Förderwege benötigen besondere Aufmerksamkeit, weil Funken oder Wärme unbemerkt in benachbarte Bereiche gelangen können. Erforderliche Abschaltungen, Messungen, Löschmittel, Alarmierungsmöglichkeiten und Nachkontrollen werden im Erlaubnisschein dokumentiert. Ändern sich Arbeitsumfang, Umgebung oder Zeitfenster, ist eine erneute Bewertung erforderlich.
Aufgaben der Brandwache
Eine Brandwache muss die Gefahren verstehen, den Arbeitsbereich überblicken und berechtigt sein, die Tätigkeit sofort zu unterbrechen. Sie darf nicht gleichzeitig mit Aufgaben beschäftigt werden, die ihre Beobachtung einschränken. Festzulegen sind geeignete Löschmittel, persönliche Schutzausrüstung, Kommunikationsmittel und der Weg zur Alarmierung der Betriebsfeuerwehr. Bei komplexen Arbeiten kann eine Brandwache an mehreren Beobachtungspunkten erforderlich sein. Die bloße Anwesenheit einer ungeschulten Person erfüllt den Zweck nicht.
Nachkontrolle und Übergabe
Brandgefahren können nach Abschluss der Arbeiten fortbestehen. Erwärmte Bauteile, Glutnester, Dämmstoffe oder Ablagerungen können sich zeitverzögert entzünden. Dauer und Umfang der Nachkontrolle werden deshalb aus dem konkreten Gefahrenbild abgeleitet. Bei Schichtwechsel oder Ende des Fremdfirmeneinsatzes ist eine formale Übergabe erforderlich. Dabei werden Restgefahren, kontrollierte Bereiche, noch offene Maßnahmen und die Erreichbarkeit verantwortlicher Personen festgehalten. Erst nach abgeschlossener Kontrolle darf der Erlaubnisschein endgültig geschlossen werden.
Integration in Fremdfirmenmanagement
Der Heißarbeitsprozess ist mit Auftrag, Fremdfirmenanmeldung, Unterweisung, Zutritt und Arbeitsfreigabe zu verknüpfen. Auftragnehmer müssen bereits bei der Beauftragung erkennen, welche Nachweise, Vorlaufzeiten und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Digitale Workflows verhindern, dass Arbeiten ohne gültige Freigabe beginnen oder Erlaubnisscheine nachträglich ausgefüllt werden. Die Betriebsfeuerwehr wertet Verstöße, Beinaheereignisse und wiederkehrende Gefahren aus. So wird aus dem einzelnen Erlaubnisschein ein lernender Präventionsprozess für Einkauf, Projektleitung und Gebäudebetrieb.
Prozessphase
Verantwortliche Aufgabe
Dokumentation
Abbruchkriterium
Beantragung
Tätigkeit und Ort beschreiben
Arbeitsantrag
Angaben unvollständig
Bewertung
Umgebung und Restgefahren prüfen
Erlaubnisschein
Schutz nicht herstellbar
Durchführung
Auflagen einhalten und überwachen
Freigabestatus
Veränderung der Bedingungen
Nachkontrolle
Glut- und Wärmequellen prüfen
Kontrollnachweis
Auffällige Erwärmung
Abschluss
Bereich geordnet übergeben
Schließvermerk
Offene Restgefahr
Fachliche Grundlage: Die DGUV hat den Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten im Dezember 2025 aktualisiert. Die frühere eigenständige DGUV Information 205-002 wurde in die umfassendere DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ integriert.