Gruppenführer
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Gruppenführer führt eine ihm zugewiesene taktische Einheit der Betriebsfeuerwehr und verantwortet deren auftragsbezogenen, sicheren Einsatz. Die Führung einer Gruppe, einer Staffel oder eines selbstständig eingesetzten taktischen Trupps setzt die hierfür geeignete Führungsqualifikation voraus. Davon zu unterscheiden ist der Truppführer innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Der Gruppenführer untersteht dem Zugführer oder der unmittelbar zuständigen Einsatzleitung. Er übernimmt nicht allein aufgrund seines Funktionstitels die dauerhafte Leitung der Wachabteilung oder disziplinarische Personalaufgaben. Seine Tätigkeit verbindet die Kenntnis der verfügbaren Mannschaft und Ausrüstung mit klaren Aufträgen und fortlaufender Lagekontrolle. Im Tagesdienst bereitet er die Einsatzfähigkeit der ihm zugeordneten Einheit vor. Eine zusätzliche Wahrnehmung anderer Feuerwehrfunktionen ist nur vertretbar, wenn Qualifikation, Erreichbarkeit und die gleichzeitige Erfüllung der notwendigen Führungsaufgabe tatsächlich gesichert bleiben.
