Zugführer
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Zugführer führt die ihm zugewiesenen taktischen Einheiten der Betriebsfeuerwehr als Zug und koordiniert deren gemeinsamen Einsatz. Er setzt den erhaltenen Auftrag in eine nachvollziehbare Einsatzgliederung um und stimmt die Teilaufträge auf die vorhandenen Kräfte und Mittel ab. Die Funktion wird nur benötigt, soweit die tatsächliche Feuerwehrstruktur und der Einsatzbedarf diese Führungsebene vorsehen. Im Tagesdienst können vorbereitende Aufgaben übertragen werden; daraus entsteht keine automatische disziplinarische Verantwortung für sämtliche eingesetzten Kräfte. Der Zugführer untersteht dem zuständigen Einsatzleiter oder übernimmt diese Funktion nur aufgrund der geltenden Führungsordnung. Bei einem Wechsel der Einsatzleitung bleibt eine ausdrückliche Lage- und Auftragsübergabe erforderlich. Die formale Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und den verbindlichen betrieblichen Regelungen, nicht allein nach Dienstalter oder Anwesenheit am Einsatzort.
