Leiter der Betriebsfeuerwehr
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Leiter der Betriebsfeuerwehr führt die eigene Feuerwehrorganisation des Betreibers und hält deren Leistungsauftrag, Personal, Ausrüstung und Verfahren aufeinander abgestimmt. Ziel ist eine für die tatsächlichen Standortgefahren vorbereitete Gefahrenabwehr, deren Möglichkeiten und Grenzen der Unternehmensleitung bekannt sind. Die Funktion berichtet an die vom Betreiber bestimmte verantwortliche Leitung und erhält einen schriftlich abgegrenzten Zuständigkeitsbereich. Betriebliche Feuerwehr und staatlich anerkannte Werkfeuerwehr werden nicht gleichgesetzt; Rechtsstellung, Bestellungsverfahren und zusätzliche Anforderungen richten sich nach dem einschlägigen Landesrecht und gegebenenfalls behördlichen Festlegungen. Die Wehrleitung kann hauptberuflich oder neben einer anderen Tätigkeit wahrgenommen werden, sofern Zeit, Erreichbarkeit und Vertretung ausreichen. Die Leitung der Organisation bedeutet nicht, bei jedem Ereignis automatisch Einsatzleiter zu sein. Hierfür gelten eine gesonderte Führungsordnung und die jeweils maßgeblichen Zuständigkeiten.
